16 Dezember 2008 - 16:57Wissenswertes über die Kündigung vom Handyvertrag

Wenn man einen Handyvertrag abschließt mit einem Mobilfunkanbieter ist man oft zwei Jahre lang an dem Vertrag gebunden.
Selten gibt es Handyverträge mit einer Laufzeit von drei Monaten oder einem Jahr.
Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, muss man sich an den Mobilfunkvertrag halten und an der Kündigungsfrist.
Man kann von vielen Anbietern Handys bekommen, die bei Vertragsabschluß umsonst sind.
Mit einer Grundgebühr bezahlt man das Handy Monat für Monat zwei Jahre lang ab und zum Schluss gehört einen das Handy.
Wenn man den Mobilfunkvertrag kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist oft drei Monate, das muss frühzeitig geschehen, sonst verlängert sich der Vertrag wenn die zwei Jahre rum sind automatisch um ein Jahr.
Es ist egal wann man kündigt, wenn das Datum vor der Kündigungsfrist liegt.
Wie bei allen anderen Verträgen auch kann man einen Mobilfunkvertrag nur früher kündigen wenn man mit dem Vertragspartner spricht und sich einigt, wenn nicht sieht man sich gezwungen den Handyvertrag aufrecht zu erhalten.
Sonst gibt es nur noch die Möglichkeit die monatliche Grundgebühr für den Vertrag, durch einen Tarifwechsel niedriger zu bekommen und ihn dann nicht mehr zu benutzen.
Eine Menge Mobilfunkanbieter schreiben ihre Kunden an bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist und bieten ihnen eine Verlängerung des Vertrages um zwei Jahre an.
Oft ist dies ein Vorteil für den Kunden weil man als Gegenleistung ein neues besseres Handy bekommt.
Der Nachteil ist, dass man dann für eine längere Zeit an dem Mobilfunkvertrag gebunden ist und man sich nicht einfach ohne wichtigen Grund von ihm lösen kann.
Das Recht zur fristlosen Kündigung eines Vertrages hat der Kunde wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Wichtige Gründe sind zum Beispiel wenn man oft falsche Abrechnungen bekommen hat von dem Anbieter oder wenn man keine Antwort von den Anbieter bekommt obwohl man ihn öfters, nachweisbar dazu aufgefordert hat.
Man kann kündigen wenn die Grundgebühren erhöht werden.
Die Bedingungen und Vorraussetzungen zur fristlosen Kündigung kann man in den Allgemeinen Geschäftbedingungen vom Mobilfunkanbieter nachlesen.
Auch wenn es nicht in den AGBs drin steht, sollte man nicht per Fax kündigen, weil ein Fax von vielen Anbietern meistens nicht anerkannt wird.
Man sollte immer einen Vertrag schriftlich kündigen, sonst hat man keinen Nachweis und kann Schwierigkeiten mit dem Anbieter bekommen.
Im Kündigungsschreiben muss man den Namen, die Kundennummer, Handynummer und das Datum rein schreiben und wichtig ist das man zum Schluss den Brief unterschreibt.
Man sollte das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein absenden, dann hat man einen Nachweis das die Kündigung auch angekommen ist.
Wichtig ist das man frühzeitig kündigt. Der Tag der Kündigung zählt an dem Tag an dem das Schreiben beim Anbieter angekommen ist.

Wenn man ins Ausland umzieht und dort arbeiten möchte für eine längere Zeit, werden viele Mobilfunkanbieter damit einverstanden sein wenn man früher kündigt.
Auch Schüler und Studenten die eine längere Zeit im Ausland verbringen, haben oft Glück das der Anbieter zustimmt.
Wenn sie mit dem Mobilfunkanbieter geschickt verhandeln kann man die restliche Grundgebühr und ein eventuell vorhandenen Mindestumsatz auf einmal zahlen.
Allerdings macht das der Anbieter nicht gerne, weil er so keinen Verdienst mehr an den Gesprächsgebühren hat.
Wenn man arbeitslos wird und die monatliche Gebühr nicht mehr bezahlen kann, muss man mit dem Mobilfunkanbieter sprechen und hoffen das er einen entgegen kommt.
Bei vielen Mobilfunkanbietern kann man seinen Handyvertrag auf Bekannte oder Freunde überschreiben lassen.
Oft muss man den Anbieter eine Gebühr von zehn bis dreißig Euro zahlen.
Man kann seinen Mobilfunkvertrag auch bei Ebay verkaufen, es gibt dort Leute die einen Mobilfunkvertrag über nehmen, wenn sie dafür für das Handy nichts bezahlen oder wenn sie es günstig erhalten.
Dieses klappt allerdings nur, wenn es ein Handymodell ohne Vertrag ist.
Oft muss man eine Gebühr bezahlen, je nach Tarif kann es sich rentieren.
Ein extra Paket fürs telefonieren am Wochenende oder SMS oder ähnliches kann man oft kündigen.
Man kann nicht kündigen wenn das Handy geklaut wurde oder wenn man es verliert hat.
Wenn man die Simkarte verliert oder sie wird geklaut oder man hat einen schlechten Empfang oder eine schlechte Netzabdeckung ist das auch kein Kündigungsgrund.
Die Sim Karten gehören immer den Mobilfunkanbieter, die meisten Anbieter verlangen kein Geld für die Karte weil sie das als Serviceleistung ansehen und ohne das der Kunde Geld bezahlen muss stellen sie den Kunden eine Sim Karte zur Verfügung.
In den AGBs steht meistens drin wann man die Sim Karte wieder zurückschicken muss nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Es kommt immer öfters vor, das ein Kunde den Vertrag kündigen möchte, weil er in den Gegenden wo er mit sein Mobilfunktelefon telefoniert eine unzureichende Netzversorgung hat.
Wenn aber der Mobilfunkanbieter einen die Möglichkeit anbietet vor dem Vertragsabschluß sich über die Netzabdeckung zu informieren, hat man kein Kündigungsrecht, dasselbe gilt wenn man sich entschließt in ein Gebiet umzuziehen was unterversorgt ist.

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